Leistungen nach SodEG von Januar bis März 2021
Soweit in den vergangenen Monaten von Trägern der Deutschen Rentenversicherung Zuschüsse bzw. Vorschüsse nach dem SodEG erhalten wurden und die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung nach dem SodEG nach wie vor gegeben sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Weitergewährung über Dezember 2020 hinaus zu beantragen.
Seit dem 31. Dezember 2020 steht im Internet ein "Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Januar bis März 2021" (G7178-00) zur Verfügung.
www.deutsche-rentenversicherung.de/SodEG-Med-Reha
Bitte beachten Sie: Ab 1. Januar 2021 beginnt ein neuer Zeitraum der Zuschussgewährung. Vor diesem Hintergrund, aber auch in Anbetracht der in der Regel vor acht Monaten abgegebenen Erklärung zum Ressourceneinsatz, enthalten die Antragsformulare für den neuen Leistungszeitrum eine neuerliche Erklärung des Antragstellers.
Leistungen nach SodEG 01 - 03 2021
Nachfolgen erhalten Sie zum obigen verwiesenen Formular eine Ausfüllhilfe im nachfolgendem PDF:
Hinweise zum ausfüllen von Formularen
Autor: Degemed
Stand: 05.01.2021