Zertifizierungen
Reha- und Vorsorge-Einrichtungen sind verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen. Stationäre Rehakliniken sind darüber hinaus verpflichtet sich auch zertifizieren lassen. Hier finden Sie die wichtigsten Zertifzierungs-/QM-Verfahren mit den herausgebenden und den dazugehörigen Zertifizierungs-Stellen.
QMS Reha

Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
www.deutsche-rentenversicherung.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- TÜV Süd Management Service GmbH, München
- EQ Zert, Ulm
- TÜV Nord Cert GmbH, Hannover
- LGA Intercert GmbH, Nürnberg
BAR anerkannt
de Qus

Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. Kassel
www.dequs.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- DIOcert GmbH, Mainz
- CERT IQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH, Fürth
- TÜV Süd Management Service GmbH, München
- DQS GmbH, Stuttgart
BAR anerkannt
IQMP-Reha
Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH, Berlin
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- LGA InterCert GmbH, Nürnberg
- proCum Cert GmbH, Frankfurt/M.
- BSI Management Systems und Umweltgutachter GmbH, Hanau
BAR anerkannt
DEGEMED

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V., Berlin
www.degemed.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- DIOcert GmbH, Mainz
- EQZert (Europäisches Institut zur Zertifizierung), Ulm
- LGA InterCert GmbH, Nürnberg
BAR anerkannt
KTQ

KTQ-GmbH, Berlin
www.ktq.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- WIESO Cert GmbH, Köln
- LGA InterCert GmbH, Nürnberg
- QZ-Qualität im Gesundheitswesen, Hameln,
- BSI-Management Systems und UmweltgutachterDeutschland GmbH, Hanau
BAR anerkannt
Qualitätssiegel Geriatrie für Rehabilitationseinrichtungen

Bundesverband Geriatrie, Berlin
www.bv-geriatrie.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- Dekra Certifkation GmbH, Nürnberg
- EQ Zert, Ulm
- DIOcert GmbH, Mainz
- i-med-cert GmbH, Dortmund
BAR anerkannt
Q+ Reha

ZeQ AG Unternehmensberatung, Mannheim
www.qreha.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- SAMA Cert GmbH, Stuttgart
- DQS GmbH, Frankfurt/M.
- AAA-Schäble Cert GmbH & Co. KG, Oettingen
BAR anerkannt
Paritätisches Qualitätssiegel Reha

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V.
Zentrum für Qualität und Management, Berlin
www.der-paritaetische.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- SQ Cert, GmbH, Frankfurt/M.
- Well Done GmbH, Kaiserslautern
- DQS GmbH, Frankfurt/M.
BAR anerkannt
Diakonie Siegel

Vorsorge und Rehabilitation für Mütter/Mutter-Kind
Diakonisches Institut für Qualitätsentwicklung im Diakonischen Werk der EDK e. V.
www.diakonie-dge.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- EQ Zert, Ulm
- proCum Cert GmbH, Frankfurt/M
BAR anerkannt
Rehaspect

Noviforte GmbH, Karlsruhe
www.noviforte.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- DEKRA Certifikation GmbH, Stuttgart
- DIOcert GmbH, Mainz
- Cert IQ, Fürth
- 3Cert GmbH, Bochum
BAR anerkannt
System QM

System QM e.V, Annweiler
www.system-qm.de
Zertifizierungsstellen sind z. B.:
- TÜV Süd Management Service GmbH, München
- TÜV Nord CERT GmbH, Essen
- DC Deutsche Cert GmbH & Co. KG, Ilbesheim
BAR anerkannt
Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.

Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e. V., Freiburg
www.kag-muettergenesung.de
In über 400 Beratungsstellen bietet die KAG Rat und Hilfe bei Fragen zu Vorsorge- und Rehamaßnahmen für
- Mütter (Mütterkuren)
- Mütter mit ihren Kindern (Mutter-Kind-Kuren)
- Väter mit Kindern (Vater-Kind-Kuren)
LGA Intercert

LGA InterCert GmbH, Nürnberg
www.lga-intercert.com
Die LGA InterCert GmbH ist ein Unternehmen der TÜV Rheinland Group und gehört zu den ältesten Zertifizierungsgesellschaften im In- und Ausland.
Die LGA InterCert GmbH prüft Qualitätsmanagementsysteme überwiegend nach ISO 9001.
DGPR

DGPR (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V., Koblenz
www.dgpr.de
Die DGPR isst ein medizinisch-wissenschaftlicher Dachverband für sämtliche Bereiche der Prävention sowie der ambulanten und stationären Reha im Herz-Kreislaufbereich. Das Logo steht unter anderem für die Mitgliedschaft der Rehaklinik im DGPR.
Diocert

DIOcert GmbH, Mainz
www.diocert.de
DIOcert bietet im Gesundheits- und Sozialwesen Zertifizierungsverfahren an, welche die Norm DIN EN ISO 9001 als auch QM-spezifische Ansätze des Gesetzgebers, sowie der Kosten- und Leistungsträger berücksichtigen.
Einige Zertifizierungsverfahren sind hier genannt:
- DIN EN ISO 9001
- DEGEMED
- deQus
- IQMP-Reha
- QMS-Reha
- RehaSpect
BAR

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
„Die BAR ist zugleich Plattform der Rehabilitationsträger zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben, als auch Interessenvertretung für Rehabilitation und Teilhabe insgesamt“
Mitglieder der BAR e. V. sind z. B.:
AOK-Bundesverband, BKK-Dachverband e. V., IKK e. V., Knappschaft, Deutsche Rentenversicherung Bund, DGUV, die einzelnen Bundesländer, Deutscher Gewerkschaftsbund, Kassenärztliche Bundesvereinigung u. v. a.
Aus der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX, der BAR, www.bar-frankfurt.de (Stand 01.10.2009)
Auszug: „Nach § 20 Abs. 2a SGB IX vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 bis 5 SGB IX im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sowie ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen Abständen nachgewiesen wird.
§ 5 der Vereinbarung
-Zertifizierungsverfahren-
(1) All stationären Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, an einem Qualitätsmanagementverfahren teilzunehmen, das von der BAR anerkannt worden ist.
(3) Nach Erstzertifizierung hat die stationäre Rehabilitationseinrichtung innerhalb von jeweils 3 Jahren eine Re-Zertifizierung nachzuweisen.
(7) Nicht nach § 20 Abs. 2a SGB IX zertifizierte stationäre Rehabilitationseinrichtungen ist der Versorgungs-/Belegungsvertrag nach § 21 Abs. 3 SGB IX zu kündigen.
§ 6 der Vereinbarung
-Übergangsfristen-
(1) Die stationären Rehabilitationseinrichtungen haben innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung ein gültiges Zertifikat nachzuweisen.
§ 9 der Vereinbarung
-Inkrafttreten-
(1) Diese Vereinbarung tritt am 01. Oktober 2009 in Kraft.
Obiger Text stellt lediglich einige Auszüge aus der „Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement …“ der BAR dar.
Die komplette Vereinbarung sowie viele weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie direkt auf der Webseite der BAR (www.bar-frankfurt.de).
Ergänzung:
Fristverlängerung zum Nachweis eines internen Qualitätsmangements
In einer Selbstbewertung oder eines anerkannten QM-Zertifikates müssen ambulante und stationäre Reha- und Vorsorge-Einrichtungen ihren Vertragsparteien oder gesetzlichen Krankenversicherungen erstmalig zum 06. Januar 2014 einen Nachweis über ihr internes QM vorlegen.
Das hat der Gem. Ausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Ziel ist es, die Einrichtungen erneut über die Nachweispflicht zu informieren und im Zuge der Veröffentlichung aufgetauchte Unklarheiten zu klären.
Obiger Text stellt lediglich eine kurze Zusammenfassung zur Fristverlängerung dar und ist der Webseite des BDPK (Bundesverband deutscher Privatkliniken e. V. www.bdpk.de) entnommen. Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls dort.
Autor: Redaktion Rehakliniken Online
Stand: 22.01.2015