Auch in der Pflegeversicherung sollen Apps und digitale Anwendungen übernommen werden. Das geht aus dem Entwurf eines weiteren Digitalisierungsgesetzes hervor, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt hat. Außerdem soll die Telemedizin ausgebaut und die nächste Ausbaustufe der Telematik-Infrastruktur umgesetzt werden.
Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) soll voraussichtlich Mitte nächsten Jahres in Kraft treten.
"Menschliche Zuwendung ist Voraussetzung für gute Pflege. Aber gute Pflege kann noch besser werden, wenn sie digital unterstützt wird. Deshalb machen wir digitale Anwendungen jetzt auch für Pflege nutzbar. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen." Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege
Digitale Pflegeanwendungen (DIPAs) sind digitale Helfer auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus, Kommunikation zwischen Pflegefachkräften und Angehörigen)
Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen.
Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.
Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt