
Seebäder und Seeheilbäder
Die Begriffe See- und Seeheilbad bezeichnen besondere Formen eines Kurortes. Orte, die diese Titel tragen wollen, müssen bestimmte Kriterien der Kur- und Erholungsgesetzgebung erfüllen. Da die Anerkennung als Seebad oder Seeheilbad dem Länderrecht unterliegt, sind die Anforderungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Seebäder und Seeheilbäder an Nordsee und Ostsee