
Orte mit Heilquellen-Kurbetrieb
Das Prädikat "Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb" wird nur an Orte verliehen, die eine staatlich anerkannte Quelle mit natürliuchem, wissenschaftlich anerkannten und bewährtem Heilwasser haben. Darüber hinaus muss der Ort über kurortgerechte Park- und Grünanlagen mit einem ausgeschilderten Wegenetz für Wanderungen und Terrainkuren haben. Es muss mindestens einen niedergelassenen Kurarzt/Kurärztin geben.