
An der Ostsee
In Mecklenburg-Vorpommern wird zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden. Die Anforderungen sind im "Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort" festgehalten. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren, kann aber auf Antrag verlängert werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:
- Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
- klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
- mindestens eine Arztpraxis
- einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
- Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport
Die Voraussetzung für ein Seeheilbad sind wie folgt festgelegt:
- Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
- wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden
- mindestens eine Praxis eines Badearztes
- Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel
- einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
- Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege Möglichkeiten für Spiel und Sport
- während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten
- Kommunikations- und Informationseinrichtung